TSV Steinhilben 1903 e.V.

 

Sportgaststätte Mettlau

Öffnungszeiten:
Freitag: 19.30 – 23.00 Uhr
Samstag: 15.00 – 21.00 Uhr
Sonntag: 17:00 -21:00 Uhr

 

Der TSV Steinhilben sucht einen neuen Pächter für das vereinseigene Sportheim. Interessenten können sich ab sofort unter Tel. 0172/744 9831 melden (H. Burkhart, 1. Vorsitzender).

Sind deine Mitgliedsdaten noch aktuell?

Hat sich etwas an deiner Bankverbindung, eMail- oder Adresse geändert? Wenn ja, verwende einfach unser Beitrittsformular und aktualisiere deine Daten. Schick das Formular einfach per eMail an mitgliederverwaltung@tsv-steinhilben.de zurück.

Auf der Grundlage der Corona VO vom 14.08.2021 wird in unserem Verein für die Augstberghalle und den Betrieb in den Abteilungen und Übungsgruppen

• Tischtennis
• Volleyball
• Gymnastikgruppen I und II
• Fitnessgruppen I und II
• Purzelturnen und MuKi-Turnen

Folgendes geregelt:

 

  1. Begrenzung der Personenzahl:

Die maximale Personenzahl in der Augstberghalle wird auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten auf 40 Personen festgelegt.

  

  1. Wegeführung:

Der Zutritt zur Halle erfolgt nacheinander. Die Halle wird durch den Sportlereingang betreten und verlassen.

 

  1. Abstandsregelungen/Maskenpflicht:

Es wird empfohlen, abseits des Sportbetriebs einen Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen einzuhalten. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

 

  1. Dokumentation der Anwesenheiten:

Anwesenheiten und Kontaktdaten (Vor-und Nachname, Anschrift, Zeitraum, Telefonnummer) werden dokumentiert.

 

  1. Zutritts- und Teilnahmeverbot:

Die Teilnahme ist nur asymptomatischen Personen gestattet.

 

              1. Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf-, oder Genesenennachweises:

Es besteht für die Teilnahme am Betrieb in den Abteilungen und Übungsgruppen die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf-, oder Genesenennachweises. Dies gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch nicht eingeschult sind sowie für Schülerinnen und Schüler. Hier genügt der Nachweis durch ein entsprechendes Ausweisdokument.

 

              1. Überprüfung von Nachweisen:

Der jeweilige Abteilungsleiter bzw. Übungsleiter ist zurÜberprüfungder vor-zulegenden Test-, Impf-oder Genesenennachweise verpflichtet.Ein Testnachweis kann erfolgen über einen Test, der

    • vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss,
    • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personaldurchgeführt wird, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, oder
    • von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Test-verordnung vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 25. Juni 2021 V1) vorgenommen oder überwacht wurde.

Ein Testdarf nicht älter als 24 Stunden sein.

 

        1. Regelmäßige und ausreichende Lüftung:

Vor und nach der Sporteinheit, spätestens aber stündlichwird über alle Türen gründlich gelüftet.

 

            1. Reinigung von Oberflächen und Gegenständen:

Oberflächen, Gegenstände und Sportgeräte, die von Personen berührt wer-den, sind nach jeder Sporteinheit gründlich zu reinigen.

 

            1. Handhygiene:

Handwaschmittel wird in ausreichender Menge in Toiletten und Sanitärräumen vorgehalten. Gleiches gilt für nicht wiederverwendbare Papierhandtücher zum Händetrocknen.

 

            1. Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Hygienevorgaben:

Der jeweilige Abteilungsleiter bzw. Übungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben im Hygienekonzept eingehalten werden.

 

            1. Information der Mitglieder und Teilnehmenden der Sportangebote:

Mitglieder und Teilnehmende an Sportangeboten werden im Eingangsbereich der Augstberghalleklar über Zutritts- und Teilnahmeverbote sowie die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben informiert. Im Eingangsbereich und in den Sanitärräumen wird über die Reinigungsmöglichkeiten für die Hände und auf die Notwendigkeit des gründlichen Händewaschens informiert und hingewiesen.

   

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