Der WTB freut sich sehr, seinen Mitgliedern die erfreuliche Mitteilung zu machen, dass das Kultusministerium die bisherigen Verordnungen zum Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten zusammengeführt hat zu einer Corona-Verordnung Sport und diese für unsere Vereine eine große Erleichterung und Vereinfachung darstellt. Dies gilt im Besonderen für alle Vereine und Mannschaften, die an der WTB-Wettspielrunde teilnehmen bzw. an den Spielen der Regionalliga.
Erlaubt ist/sind für die WTB-Wettspielrunde:
Einzel
Doppel
Benutzung der Umkleideräume
Benutzung der Duschen
Gästebewirtung (§5 der CoronaVO Sport "Gastronomischen Angebote") Gültigkeit ab 1. Juli 2020
100 Sportler/Sportlerinnen auf der Anlage
100 Zuschauer auf der Anlage (Schiedsrichter, Betreuer, Trainer, Funktionäre etc. werden hier nicht mitgerechnet.) Gültigkeit ab 1. Juli 2020.
Beachtet werden müssen für die WTB Wettspielrunde:
Hygienevorgaben in der Corona-Verordnung des Landes vom 25.6.2020
Hygienehinweise des WTB
Für alle Vereine im Gebiet des WTB gilt ab dem 1. Juli, dass die Umkleideräume und die Duschen wieder geöffnet werden dürfen. Auch hier gilt weiterhin, dass die Abstandsregel von 1,5 m eingehalten wird und dass Umkleideräume und Duschen gelüftet und gereinigt werden. Ebenso müssen ausreichen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
Die Verordnungen und Hygienevorgaben bzw. -hinweise sind auf der WTB -Seite unter folgender Adresse einzusehen: